Gebäudesanierung

Zu Beginn der Sanierung waren bei den meisten Grundstücken die Eigentumsverhältnisse noch ungeklärt. Restitutionsansprüche mussten untersucht und geregelt werden, bevor die eigentlichen Eigentümer die Möglichkeit hatten, mit der Planung von Baumaßnahmen beginnen zu können. Um die Sanierungstätigkeit im Sanierungsgebiet zu forcieren, wurden durch die Stadt die eingereichten Rückführungsanträge in den Sanierungsgebieten vorrangig bearbeitet.

Aus den genannten Gründen wurden die ersten Sanierungsvorhaben durch die Stadt Frankfurt (Oder) in Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft an Grundstücken begonnen, bei denen die Besitzverhältnisse eindeutig waren. Unter Inanspruchnahme der umfassenden Förderung war die Finanzierung gesichert und es konnten gleichzeitig mietpreisgebundene Wohnungen saniert werden, die vorrangig an Sanierungsbetroffene des Gebietes vergeben wurden, um einer Verdrängung der ortsansässigen Bürgerschaft gleich von Beginn an zu verhindern. Durch dieses Verfahren wurden gleichzeitig Wohnungen frei gezogen, die nachfolgend der Sanierung zugeführt wurden.

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Die beabsichtigte Initialzündung griff. Bereits während der Realisierung der Baumaßnahmen Gubener Straße 31a, 21a und 21b sowie Lindenstraße 16 begannen private Grundstückseigentümer, deren Eigentumsverhältnisse schnell geklärt werden konnten bzw. die vorhandene Grundstücke erworben hatten, mit der Vorbereitung ihrer Sanierungsmaßnahmen und stellten die ersten Fördermittelanträge. Es zeichnete sich bald der Trend ab, dass private Bauherren das Angebot der Hüllenförderung bevorzugten, um eine Mietpreisbindung zu vermeiden. Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH sanierte ihren vorhandenen Wohnungsbestand jedoch ausschließlich unter Inanspruchnahme der umfassenden Förderung, so dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen frei finanzierten und mietpreisgebundenen Wohnungen entstehen konnte.

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