Das Gebiet

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Vor dem Hintergrund des im Kriege nahezu vollständig zerstörten Stadtzentrums hat sich die Stadt Frankfurt (Oder) nach der politischen Wende des Jahres 1990 darauf konzentriert, ihre innerstädtischen Wohn- und Mischgebiete mit erhaltener historischer Bausubstanz zu sanieren und aufzuwerten und zugleich dem Leitgedanken der Stadtentwicklung, der Hinwendung und Öffnung der Stadt zum Fluss zu entsprechen.

Die mit besonderem Städtebaurecht ausgewiesenen Gebiete der Stadt umfassen neben dem Stadtzentrum  wesentliche Teile der südlichen Innenstadt und das westlich des Bahnhofs gelegene Gründerzeitgebiet „Altberesinchen“. Das Gebiet Gubener Straße / Lindenstraße war das erste förmlich festgelegte Sanierungsgebiet der Stadt und hat – entgegen anfänglicher Skepsis und trotz erheblicher Startprobleme in der Sanierung – eine dynamische Entwicklung durchlaufen.

Das Gebiet Gubener Straße / Lindenstraße liegt am südlichen Rand des Stadtzentrums und erstreckt sich vornehmlich in Nord-Süd-Richtung westlich des Angers. Anfang des 18. Jahrhunderts erlebte dieser Stadtbereich mit der planmäßigen Bebauung entlang des Angers seinen ersten baugeschichtlichen Höhepunkt. Anstelle einzelner einfacher und niedriger Bebauung entstanden in der Lindenstraße bis Anfang des 19. Jahrhunderts teilweise repräsentative Villen und landhausartige Gebäude des wohlhabenden Bürgertums. Die Gubener Straße wurde erst um die Wende des 19. zum 20. Jahrhunderts im Wesentlichen im Stil der Gründerzeit bebaut. In beiden Straßenzügen stehen heute eine Vielzahl von Gebäuden unter Denkmalschutz, das gesamte Sanierungsgebiet liegt im Denkmalbereich „Gubener Vorstadt“.

 

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Fotomontage

 

Eckdaten:

Größe des Sanierungsgebietes: 12,8 ha
Einwohner: 600 (Nov. 1990)
Eigentumssituation (1991): 30,9% in Privateigentum

Gebäudezustand (1993)
Wohngebäude, gut erhalten: 0%
Wohngebäude mit kleinen Mängeln: 14%
Wohngebäude mit renovierungs-
und modernisierungsbedürftiger Substanz: 22%
Wohngebäude mit stark angegriffener
Substanz: 60%
Wohngebäude mit mangelhafter Substanz
(unbewohnbar): 4%
gesamt: 100%

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