Fazit und Ausblick 20 Jahre Stadtsanierung

 

Im Ergebnis der durchgeführten und aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützten Sanierungsmaßnahmen ist festzustellen, dass die sowohl visuell als auch hinsichtlich der Erhöhung der Wohnqualität deutlich spürbare Aufwertung des Gebietes eine sehr intensive Initialwirkung auf private Grundstückseigentümer und Investoren gehabt hat.

Die anfänglich sehr verhaltene private Investitionsbereitschaft stieg Mitte der 90er Jahre sprunghaft an, wozu auch die stadtentwicklungspolitische Strategie der Konzentration finanzieller Mittel auf die Sanierungs- und Entwicklungsgebiete in der Innenstadt beitrug, durch deren Wirkung sowohl die Attraktivität des nahe liegenden Stadtzentrums als auch des Umfeldes des Sanierungsgebietes erheblich verbessert werden konnte.

Die Initialwirkung erstreckte sich neben den Sanierungsvorhaben auch auf die verschiedenen Neubaumaßnahmen im Gebiet. Auslöser für die private Investitionstätigkeit war der durch die Gesamtmaßnahme bewirkte Qualitäts- und Imagezuwachs im Sanierungsgebiet.
Die Sanierungsmaßnahme „Gubener Straße / Lindenstraße“ hatte insbesondere im Zusammenhang mit den bereits erwähnten parallelen Entwicklungen im Stadtzentrum und in den umliegenden Gebieten des besonderen Städtebaurechts äußerst positive Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung und auf die Attraktivität der Stadt. Sie hat bewirkt, dass die Gubener Vorstadt nach langen Jahren des Verfalls wieder als attraktiver Wohn- und Geschäftsbereich anerkannt und durch die Bürger der Stadt wahrgenommen wird.

Aufgrund des bereits geschilderten Verlustes der historischen Mitte der Stadt infolge der Kriegseinwirkungen war die Wiederherstellung dieses städtebaulich und architektonisch wertvollen Gebietes für die Wahrung der geschichtlichen Identität der Stadt besonders wichtig. Im Kontext mit den aufwändigen Freiflächengestaltungsmaßnahmen entstand ein Ensemble, das in seiner Gestaltqualität und seiner Attraktivität einmalig in der Stadt Frankfurt (Oder) ist.
Dies erweist sich in der schwierigen Situation des anhaltenden Einwohnerrückgangs und der Umbruchprozesse des Stadtumbaus in den äußeren Wohngebieten als ein überaus wichtiger und stabilisierender Faktor für die Stadtentwicklung insgesamt. Nach 20 Jahren der Stadtsanierung ist es nun angeraten, das besondere Städtebaurecht aufzuheben, da die wenigen ungelösten Fälle jeweils nur einzelne Grundstücke oder Anlagen betreffen und es nicht mehr gerechtfertigt ist, die sanierungsrechtlichen Vorschriften für das gesamte Gebiet aufrecht zu erhalten. Mit der Ausweisung des Denkmalbereichs „Gubener Vorstadt“ wird es auch ohne das besondere Städtebaurecht möglich sein, Einfluss auf eine denkmalgerechte Sanierung der Bausubstanz zu behalten.